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Krankenfahrten

Wir fahren Sie:


Der Verordnungsschein:

Grundsätzlich gilt das alle Fahrten vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen sind!

(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).

Ablauf:

Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:

1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung („Krankentransportschein“)

2. die schriftliche Genehmigung Ihre Krankenkasse

3. einen Befreiungsausweise von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse ansonsten müssen sie eine Zuzahlung leisten.


Eigenanteil:

Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt

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